Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der AGB
§ 2 Beherbergungsvertrag
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle weiteren vom Anbieter
erbrachten Leistungen und Lieferungen für den Gast. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung
zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des
Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und
damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,
haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der
Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt
der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Anbieters an Dritte.
3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der
Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die
Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der
Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom
Anbieter allgemein berechneten Preis.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.30 Uhr bis
7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die
Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen
der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf
niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
4. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung
stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Der Gast kann, ohne Zahlung- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,
von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt
ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
§ 6 Haftung
1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf
-Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
-gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB.
Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe
1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird
vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann
ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis
oder Reisepass vorzulegen.
3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen.
Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der
Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht
etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu
vertretenden Schäden aufweist